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Taufe

In der Taufe verspricht Gott dem Täufling: "Ich habe Dich bei Deinem Namen gerufen, Du bist mein" (Jes 43,1). Die Familie freut sich über den neuen Erdenbürger, und die Kirche über ein neues Gemeindeglied. In der Regel bringen Eltern ihre Kinder im Säuglingsalter zur Taufe. Es gibt aber auch Eltern, die mit der Taufe ihres Kindes noch bis ins Kleinkind- oder Volksschulalter warten, damit sich das Kind auch an die eigene Taufe erinnern kann. Die Taufe kann auch in die Konfirmandenzeit (um den 14. Geburtstag herum) einbezogen sein. Immer wieder sind es auch Erwachsene, die nicht als Kind getauft wurden und sich jetzt taufen lassen möchten.

Unsere Gemeinde feiert die Taufe am liebsten im wöchentlichen Sonntagsgottesdienst. So können die Gottesdienstgemeinde und die Taufgemeinde miteinander in Kontakt kommen. Gerade wenn die Taufgemeinde sonst eher selten zum Gottesdienst kommt, kann das sehr entlastend und unterstützend wirken: Die Gottesdienstgemeinde trägt die Taufgemeinde durch ihren Gesang, und auch beim Glaubensbekenntnis und beim Vater Unser sind die Stimmen kräftiger.

In anderen Fällen, möchte die Taufgemeinde, dass die Taufe in einem eigenen Gottesdienst stattfindet. Auch das ist möglich. Bitte treten Sie in jedem Fall rechtzeitig mit uns in Kontakt.

In jedem Fall sind Sie eingeladen, den Taufgottesdienst aktiv mit zu gestalten, sei es durch Texte, Lieder oder in der Gestaltung des äußeren Rahmens der Feier.

Bei der Taufe eines Kindes braucht es mindestens einen Paten oder eine Patin. Diese muss Mitglied einer christlichen Kirche (egal welcher Konfession) sein, wenn mindestens einer der Elternteile evangelisch ist. Wenn keiner der Elternteile evangelisch ist, muss der Pate bzw. die Patin evangelisch sein.

Für die Taufe eines Erwachsenen braucht es lediglich den Taufwunsch der betreffenden Person.

Notwendige Unterlagen für die Taufe eines Kindes:
  1. Geburtsurkunde des Kindes
  2. Heiratsurkunde bzw. Geburtsurkunden der Kindeseltern
  3. Taufschein des evangelischen Elternteils
  4. Patenamtsbestätigung der Patin / des Paten
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www.taufspruch.de
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